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Palgaa – ein königlicher Forst

891
Nach einer langen Periode der faktischen Eigenständigkeit wird das Herzogtum Alamannia zwischen 700 und 900 in das fränkische und karolingische Königsreich integriert. In diese Zeit fällt die erste schriftliche Erwähnung von Balgach. In einer Urkunde aus dem Jahr 891 wird "Palgaa" als königlicher Bannforst genannt.
Solche Wälder gehören dem König und dürfen nur von königlichen Beamten bewirtschaftet werden. Weil der König seinen Wald für die Nutzung frei gab, dürfte es in der Nähe auch eine Siedlung gegeben haben. Über ihre frühen Bewohner wissen wir jedoch nichts. Bekannt ist hingegen, dass Siedlungen damals nicht so dicht bebaut waren wie die heutigen Dörfer. Sie bestanden aus einzelnen landwirtschaftlichen Gehöften, die verhältnismässig weit auseinanderlagen und eine lockere Ansiedlung bildeten. Bezeichnet wurden sie als "Hof", ein Sammelbegriff, der mehrere Höfe zusammenfasst.

Neben dem Ackerbau wurde damals auch Viehwirtschaft betrieben. Für diesen Zweig der Landwirtschaft waren die Wälder lebenswichtig. Das Laub war als Futtermittel unverzichtbar, Heu kannte man noch nicht. Futterlaub holten die Bauern in den weitläufigen Eichenbeständen der Wälder. Für das Funktionieren des noch jungen Ortes war es also wichtig, dass der König das Nutzungsrecht für den Wald auch den Hofleuten gewährte. Der hohe Stellenwert dieser Rechte wird durch den Umstand deutlich, dass bei Streitigkeiten nicht der Wert des Holzes im Vordergrund stand, sondern die Bedeutung des Waldes als "Waldweide".


Bild: Bannforste dienten den Königen vor allem für so genannte Lustjagden, wie hier auf dem Bild eine zu sehen ist. Den Bauern war es unter Strafe verboten, sie zu nutzen.
Bannforst