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Politik


Das politische Leben von Balgach ist grundsätzlich sehr vielfältig und alle Einwohnerinnen und Einwohner sind eingeladen, sich daran zu beteiligen.

Gemeinderat
Der Gemeinderat setzt sich aus 7 Mitgliedern zusammen. Während 3 Mitglieder der FDP, 3 Mitglieder der CVP und 1 Mitglied der SP angehört, ist die SVP zur Zeit nicht im Gemeinderat vertreten.
Finanzbefugnisse: In einer detaillierten Liste sind die Finanzbefugnisse der Organe festgelegt. Hier wird definiert, was und zu welchem Betrag der Gemeinderat entscheiden kann. Es ist ebenfalls definiert, welche Vorlagen dem fakultativen Referendum und welche der Bürgerversammlung zur Abstimmung unterbreitet werden müssen.

Der Gemeinderat besteht aus dem Gemeindepräsidenten und 6 weiteren Mitgliedern. Der Gemeinderat ist das oberste Leitungs- und Verwaltungsorgan unserer Gemeinde. Seine Aufgaben sind in Art. 136 des Gemeindegesetzes geregelt. Im Weiterem beschliesst der Gemeinderat über Gehälter, Taggelder und Entschädigungen der Behörde- und Kommissionsmitglieder, der Beamten und Angestellten sowie deren Funktionäre. Er entscheidet auch über die Erstellung neuer oder die Korrektion bestehender Gemeindestrassen und –wege unter Vorbehalt der Kreditbewilligung gemäss Art. 20 der Gemeindeordnung.


Gemeindeordnung
Die Spielregeln für den Ablauf in der Politik sind einerseits in den kantonalen Gesetzen geregelt und andererseits in der Gemeindeordnung, die von der Bürgerschaft am 23. August 1979 erlassen wurde, festgelegt. In dieser Gemeindeordnung ist die Organisation der Politischen Gemeinde Balgach sowie die Rechte und Pflichten ihrer Organe definiert. Dabei bildet die Bürgerversammlung das oberste Organ. Diese delegiert Aufgaben und Kompetenzen an den Gemeinderat und von gesetzeswegen definierte Aufgaben an die Geschäftsprüfungskommission.


Zusätzliche Aufgaben
Die Gemeinde selbst erfüllt die durch Verfassung und Gesetz zugewiesenen Aufgaben. Sie kann zur Erfüllung bestimmter Aufgaben mit anderen Kooperationen oder Gemeinden Zweckverbände gründen oder dazu eine andere Rechtsform wählen. Die Politische Gemeinde Balgach führt sowohl die Elektrizitätsversorgung aber auch die Wasserversorgung als Gemeindeunternehmen. Im Weiteren ist sie zuständig für die Führung des Alterswohn- und Pflegeheimes „Verahus“ und der Sportanlagen Riet mit Hallenbad.
Alle öffentlichen Bekanntmachungen werden in der Tageszeitung „Der Rheintaler“ und durch öffentlichen Anschlag beim Rathaus bekannt gegeben.


Die Bürgerschaft
Das oberste Organ ist die Bürgerschaft. Sie berät und beschliesst an der Bürgerversammlung soweit nicht Urnenabstimmung vorgeschrieben ist. Die Befugnisse der Bürgerversammlung sind insbesondere: Festlegen der Gemeindeordnung, Beschluss zur Genehmigung der Jahresrechnung, Beschluss betreffend Voranschlag und Steuerfuss, Kreditvorlagen und Grundstücksänderungen bis 1 Mio. Franken, Mitgliedschaft an einem Gemeindeverband und in Zweckverbänden. Sie beschliesst über die Bürgerrechtsbestätigungen und weitere Geschäfte, die ihr von gesetzeswegen zur Beschlussfassung zugewiesen sind.
An der Urne beschliesst die Bürgerschaft: Geschäfte, die an der Bürgerversammlung mit mindestens einem Drittel der anwesenden Stimmberechtigten Urnenabstimmung verlangt wurde, über Referendumsvorlagen und Initiativbegehren, über Kreditvorlagen und Grundstücksänderungen über 1 Mio. Franken. An der Urne wählt die Bürgerschaft den Gemeindepräsidenten und die Mitglieder des Gemeinderates und der Geschäftsprüfungskommission und des Vermittlers.


Die ordentliche Bürgerversammlung
Die ordentliche Bürgerversammlung muss jedes Jahr bis spätestens dem 15. April durchgeführt werden. Der Gemeinderat bestimmt Ort und Zeitpunkt. Bürgerschaft und Gemeinderat können weitere Bürgerversammlungen beschliessen. Auch in Balgach ist die Möglichkeit gegeben, mit 200 Unterschriften von Stimmberechtigten eine Urnenabstimmung im Rahmen des fakultativen Referendums zu beschliessen. In einem Initiativbegehren kann ein Zehntel der Stimmberechtigten schriftlich eine Abstimmung über einen Gegenstand verlangen, der in die Zuständigkeit der Bürgerschaft fällt.

Der Gemeinderat besteht aus dem Gemeindepräsidenten und 6 weiteren Mitgliedern. Der Gemeinderat ist das oberste Leitungs- und Verwaltungsorgan unserer Gemeinde. Seine Aufgaben sind in Art. 136 des Gemeindegesetzes geregelt. Im Weiterem beschliesst der Gemeinderat über Gehälter, Taggelder und Entschädigungen der Behörde- und Kommissionsmitglieder, der Beamten und Angestellten sowie deren Funktionäre. Er entscheidet auch über die Erstellung neuer oder die Korrektion bestehender Gemeindestrassen und –wege unter Vorbehalt der Kreditbewilligung gemäss Art. 20 der Gemeindeordnung.


Die Geschäftsprüfungskommission
Die Geschäftsprüfungskommission besteht aus 5 Mitgliedern. Ihre Aufgabe ist im Wesentlichen im Gesetz umschrieben. Sie prüft namentlich die Amtsführung des Gemeinderates, der Verwaltung und der Unternehmen im abgelaufenen Jahr, die Führung des Gemeindehaushaltes im abgelaufenen Jahr und die Anträge des Gemeinderates über Voranschlag und Steuerfuss für das kommende Jahr. Am 7. April 2000 hat die Bürgerversammlung die Gemeindeordnung genehmigt und dem Departement für Inneres und Militär ebenfalls zur Genehmigung unterbreitet. Der Kanton hat am 26. September 2000 zugestimmt.


Der Gemeindepräsident
Ernst Metzler


23. April 2004

 
 


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