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Alimentenbevorschussung / Inkassohilfe

Die Alimentenbevorschussung verhilft Kindern oder deren gesetzlichen Vertretern zu den ihnen zustehenden Unterhaltsbeiträgen, wenn diese vom Unterhaltspflichtigen nicht bezahlt werden. Kinderzulagen und Unterhaltsbeiträge für den alleinerziehenden Elternteil werden nicht bevorschusst.

Für nicht vorschussberechtigte Unterhaltsbeiträge kann das Alimenteninkasso (unentgeltliche Inkassohilfe) beansprucht werden. Die Amtsstelle hilft dem obhutsberechtigten Elternteil, dem mündigen Kind und dem geschiedenen Ehegatten beim Eintreiben der Unterhaltsbeiträge. Es orientiert über die rechtlichen Möglichkeiten und schöpft diese gegebenenfalls im Interesse der Anspruchsberechtigten aus.

Weitere Informationen:

Zugehörige Objekte

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Beilagen_Alimentenbevorschussung.pdf Download 2 Beilagen_Alimentenbevorschussung.pdf
Merkblatt_Elternschaftsbeitrage Download 3 Merkblatt_Elternschaftsbeitrage
Merkblatt zum Gesetz über Inkassohilfe und Vorschüsse für Unterhaltsbeiträge Download 4 Merkblatt zum Gesetz über Inkassohilfe und Vorschüsse für Unterhaltsbeiträge
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