Kopfzeile

Inhalt

AHV - Rente

Die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) ist der bedeutendste Pfeiler der sozialen Vorsorge in der Schweiz. Mit den Altersrenten trägt sie dazu bei, den Versicherten im Alter den Rückzug aus dem Berufsleben zu ermöglichen und einen materiell gesicherten Ruhestand zu gewährleisten. Die Hinterlassenenrenten sollen verhindern, dass nach dem Tod eines Elternteils oder des Ehegatten eine finanzielle Notlage entsteht.

Die AHV ist eine allgemeine und obligatorische Volksversicherung, die alle Personen umfasst, die in der Schweiz wohnen oder erwerbstätig sind.

Anspruch auf eine Altersrente haben Personen, die das ordentliche Rentenalter erreicht haben. Für Männer liegt das ordentliche Rentenalter bei 65 Jahren und bei Frauen bei 64 Jahren.

Auf der Homepage der Sozialversicherungsanstalt St. Gallen finden Sie diverse Formulare und Merkblätter zu diesem Thema.

Zugehörige Objekte

Name Vorname FunktionAmtsantrittKontakt