
Handlungsfähigkeitszeugnis
Zuständiges Amt: Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Rheintal (KESB) Wenn Sie sich im Verkehr mit Banken oder Behörde über Ihre Handlungsfähigkeit ausweisen müssen, benötigen Sie ein Handlungsfähigkeitszeugnis. Dieses Zeugnis können Sie seit dem 01.01.2013 bei der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) beziehen.
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