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Massnahmen Kindesschutz und Erwachsenenschutz

Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) Rheintal in Altstätten ist für die zwölf Gemeinden Balgach, Altstätten, Au, Berneck, Diepoldsau, Eichberg, Marbach, Oberriet, Rebstein, Rüthi, St. Margrethen und Widnau zuständig. Die KES Behörde prüft und entscheidet über die Errichtung von Massnahmen zum Schutz von Kindern und Erwachsenen.

Massnahmen Kindesschutz und Erwachsenenschutz
  • Anordnen von Kindesschutzmassnahmen (Erziehungsaufsicht oder Erziehungsbeistandschaft, Fremdplatzierung, Entzug der elterlichen Sorge und Bevormundung)
  • Schutz von gefährdetem Kindesvermögen (Überwachung oder Entzug der elterlichen Kindesvermögensverwaltung, Sicherstellung des Kindesvermögens, Verwaltungsbeistandschaft)
  • Anordnen von Erwachsenenschutzmassnahmen