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Invalidenversicherung (IV)

Anspruch auf Leistungen der Invalidenversicherung haben Versicherte, die wegen eines Gesundheitsschadens in ihrer Erwerbstätigkeit oder in ihrem bisherigen Aufgabenbereich teilweise oder ganz eingeschränkt sind. Unerheblich ist, ob die Invalidität körperlicher oder geistiger Natur ist und ob sie durch ein Geburtsgebrechen, eine Krankheit oder einen Unfall verursacht wurde. Die IV bezweckt die Ein- oder Wiedereingliederung der Versicherten ins Erwerbsleben durch Eingliederungsmassnahmen. Kann mit Massnahmen die Eingliederung nicht oder nur teilweise erreicht werden oder ist zum vornherein ausgeschlossen, werden IV-Renten ausbezahlt.

Auf der Homepage der Sozialversicherungsanstalt St. Gallen finden Sie diverse Formulare und Merkblätter zu diesem Thema.

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