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Hausverbot

Die Gemeinderatskanzlei ist zuständig für das Ausstellen von amtlichen Anzeigen (Wohnungs-, Wirtshaus- und Ladenverbote etc.) gemäss den Bestimmungen von Art. 35bis EGzZGB.

Die amtliche Anzeige ist die behördliche Mitteilung einer privatrechtlichen Erklärungen. Sie gibt dem Gesuchsteller einzig einen sicheren Beweis dafür, dass er dem Empfänger gegenüber die entsprechende Erklärung abgegeben hat. Ansonsten hat die amtliche Anzeige keine rechtliche Wirkung und ist deshalb auch nicht mit einem Rechtsmittel versehen. Der Gemeinderatskanzlei kommt keine Überprüfungskompetenz zu, d. h. die Richtigkeit der privatrechtlichen Erkärung wird nicht hinterfragt.

Das Gesuch ist vollständig ausgefüllt der Gemeinderatskanzlei Balgach, Turnhallestrasse 1, 9436 Balgach, einzureichen. Eine Kopie der Amtsanzeige wird der Gesuchstellerin bzw. dem Gesuchsteller zugestellt. Die Gebühr von CHF 60.00 trägt die Gesuchstellerin bzw. der Gesuchsteller.

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