Kopfzeile

Inhalt

Ortseingangstafeln

Die Gemeinde Balgach verfügt über vier Ortseingangstafeln. Diese Ortseingangstafeln stehen für Anlässe in Balgach den einheimischen Vereinen und Institutionen zur Verfügung. Gleichzeitig sollen diese Tafeln auch den dorfeigenen Veranstaltern von Festen und Anlässen ohne kommerzielle Nutzung dienen.

4 Standorte:

  1. Hauptstrasse Rebstein – Balgach, Abzweigung Sinkernstrasse

  2. Balgacherstrasse zwischen Heerbrugg und Balgach, Höhe Leica

  3. Rietstrasse Diepoldsau – Balgach, ausserhalb der Lagerhalle Stieger

  4. Vor dem Bahnübergang Widnau – Balgach an der Fasanenstrasse

 

Auflagen:

Als Auflagen der Kantonspolizei sind zu beachten:

  1. Grundsätzlich darf für jede Veranstaltung nur 1x und frühestens 14 Tage vor dem Anlass die gemeindeeigene Tafel überdeckt werden.

  2. An den Plakatstellen dürfen nur Plakate angebracht werden, welche die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigen, nicht mit Signalen oder Markierungen verwechselt oder ihre Ausgestaltung deren Wirkung herabsetzen könnten. Es sind die bestehenden Bohrlöcher für die Befestigung der Plakate zu verwenden.

  3. Die Politische Gemeinde lehnt jede Haftung für Unfälle, Schäden oder Ansprüche, die mit diesen Reklametafeln in irgendeinem Zusammenhang stehen, ab.

  4. Fremdreklamen, welche den Anlass nur unmittelbar betreffen, z.B. Sponsoren, Firmen usw. sind nicht gestattet. Finden mehrere Anlässe gleichzeitig statt, entscheidet der Leiter Bauverwaltung aufgrund der Reihenfolge der eingegangenen Anmeldungen selbständig.

  5. Die Herstellungskosten für die Tafeln tragen die Veranstalter.

Zugehörige Objekte

Name
Merkblatt Reklamen Download 0 Merkblatt Reklamen
Name Vorname FunktionAmtsantrittKontakt