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        "Mit dem Umbau auf SmartMeter wird die Verrechnung auf Doppeltarif umgestellt. Die Verrech-",
        "nung erfolgt dann Quartalsweise nach effektivem Verbrauch.",
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        "mindestens 3 Tage vorher der Politischen Gemeinde Balgach, Technische Betriebe, 9436",
        "Balgach schriftlich oder per E-Mail: brilant.ibrahimi@balgach.ch zu melden.",
        "Bei verspäteter Meldung haftet der weggezogene Abonnent, bzw. der Eigentümer für den bis zur",
        "Ablesung aufgelaufenen Bezug. Nach erfolgter Ablesung haftet der Eigentümer für den Bezug bis",
        "zur neuen Ablesung auf schriftliche Mitteilung hin.",
        "Inkrafttreten",
        "Diese Preise gelten ab 1. Januar 2026.",
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        "dem Tarifjahr 2026 Messtarife fest. Die Messkosten sind nicht mehr Teil der Netznutzung, son-",
        "dern werden separat berechnet und tarifiert.",
        "Gemäss Artikel 8 Absatz 1 StromVV in der Version gültig ab 1. Januar 2026 legen die Netzbetrei-",
        "ber die Messtarife pro Tarifjahr für die unterschiedlichen Anschlussleistungen fest.",
        "Münz- und Kassierautomaten",
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        "Fakturierung, Energienutzung, Hausinstallationskontrolle etc. gibt unser Mitarbeiter unter",
        "Tel. 058 228 80 62 oder per E-Mail an brilant.ibrahimi@balgach.ch gerne Auskunft.",
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        "Balgach schriftlich oder per E-Mail: brilant.ibrahimi@balgach.ch zu melden.",
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        "",
        "inkl. MWST",
        "exkl. MWST",
        "Fr.",
        "15.00",
        "16.22",
        "Rp.",
        "Rp.",
        "Rp.",
        "Rp.",
        "Rp.",
        "Rp.",
        "Rp.",
        "Rp.",
        "Rp.",
        "Rp.",
        "Rp.",
        "",
        "",
        "",
        "",
        "",
        "",
        "",
        "",
        "",
        "",
        "",
        "",
        "",
        "",
        "Monatliche Messkosten Direktmessung",
        "Monatliche Messkosten Wandler",
        "Monatliche Messkosten virtuelle Messung",
        "exkl. MWST",
        "7.50",
        "30.00",
        "2.00",
        "Fr.",
        "Fr.",
        "Fr.",
        "inkl. MWST",
        "8.11",
        "32.43",
        "2.16",
        "",
        "Gemäss Artikel 17a StromVG in der Version gültig ab 1. Januar 2026 legen die Netzbetreiber ab",
        "dem Tarifjahr 2026 Messtarife fest. Die Messkosten sind nicht mehr Teil der Netznutzung,",
        "sondern werden separat berechnet und tarifiert.",
        "Gemäss Artikel 8 Absatz 1 StromVV in der Version gültig ab 1. Januar 2026 legen die",
        "Netzbetreiber die Messtarife pro Tarifjahr für die unterschiedlichen Anschlussleistungen fest.",
        "",
        "Zulässig sind 42.6% des Wirkenergiebezuges, übrige kVarh werden als Überbezug verrechnet.",
        "",
        "",
        "Rp. / kVarh",
        "exkl. MWST",
        "",
        "3.50",
        "inkl. MWST",
        "",
        "3.78",
        "10.  Blindenergie",
        "",
        "",
        "Überbezug",
        "11.  Allgemeines",
        "Es gelten die jeweils in Kraft stehenden Reglemente, die bei der Gemeindeverwaltung bezogen",
        "werden  können.  Bei  Fragen  bezüglich  Mutationen  bei  Strom  und  Wasser,  Abonnentenwesen,",
        "Fakturierung, Energienutzung, Hausinstallationskontrolle etc. gibt unser Mitarbeiter unter",
        "Tel. 058 228 80 62 oder per E-Mail an brilant.ibrahimi@balgach.ch gerne Auskunft.",
        "",
        "",
        "",
        "",
        "",
        "",
        "Balgach, im August 2025",
        "Der Gemeinderat Balgach",
        "",
        "Technische Betriebe",
        "Brilant Ibrahimi",
        " 058 228 80 62",
        "@ brilant.ibrahimi@balgach.ch",
        "",
        "",
        "Energietarif / Netznutzungstarif",
        "",
        "",
        "",
        "gültig ab 1. Januar 2026",
        "",
        "Industrietarif Niederspannung",
        "",
        "",
        "1.  Anwendung",
        "Industriekunden ab einem Jahresbezug von 100'000 kWh.",
        "",
        "",
        "",
        "",
        "",
        "",
        "",
        "Montag bis Freitag von jeweils 07.00 bis 19.00 Uhr",
        "übrige Zeit",
        "",
        "",
        "",
        "2.  Tarifzeiten",
        "Hochtarif:",
        "Niedertarif:",
        "",
        "",
        "",
        "",
        "3.  Tarifwechsel",
        "",
        "",
        "5.   Leistungserfassung",
        "",
        "",
        "6.  Blindenergie",
        "Ein Wechsel der Tarifgruppe erfolgt nur bei veränderten Bezugsverhältnissen, in der Regel auf den",
        "Beginn des nächsten Stromjahres, also per 1. Januar. Es ist Sache des Abonnenten, Tarifwechsel",
        "zu veranlassen. Er hat die Kosten für die Umstellung voll zu tragen.",
        "",
        "",
        "4.   Zählerablesung und Verrechnung",
        "Die  Zählerablesungen  und  die  Verrechnung  der  Energiebezüge  sowie  der  Netznutzung  erfolgen",
        "monatlich.",
        "Die  Leistungserfassung  erfolgt  nur  während  der  Hochtarifzeiten.  Die  Messperiode  beträgt  15",
        "Minuten.  Als  Tarifmaximum  gilt  der  im  Verlaufe  eines  Monats  während  der  Messperiode",
        "festgestellte höchste Messwert.",
        "Der im Verlaufe eines Monats während der Hochtarifzeit einzuhaltende Leistungsfaktor cos φ muss",
        "gleich oder grösser als 0.92 sein. Dies entspricht dem Verhältnis:",
        "Blindenergie / Wirkenergie = tan φ = 0.426",
        "d.h. der zulässige Blindenergiebezug darf höchstens 42.6% des Wirkenergiebezuges ausmachen.",
        "Die darüber hinaus bezogene Blindenergie gilt als Überbezug und wird monatlich verrechnet.",
        "",
        "",
        "7.",
        "Inkrafttreten",
        "Diese Preise gelten ab 1. Januar 2026.",
        "",
        "8.  Tarife",
        "Preise pro kWh",
        "Hochtarif",
        "Netznutzung",
        "Systemdienstleistungen Swissgrid (SDL)",
        "Stromreserve des Bundes",
        "Energie",
        "Kommunale Abgaben",
        "Abgaben gem. Energieverordnung (KEV)",
        "Abgaben zum Schutz der Gewässer u. Fische",
        "Solidarisierte Kosten*",
        "(*Bundesabgabe für Netzverstärkungen und",
        "Überbrückungshilfe für die Stahl- und Aluminiumindustrie)",
        "",
        "Total pro kWh exkl. MWST",
        "MWST 8.1%",
        "Total pro kWh inkl. MWST",
        "",
        "Leistung pro Fr. / kW / Monat",
        "Netznutzung Leistung",
        "9.  Messkosten",
        "",
        "Hochtarif",
        "5.00",
        "0.27",
        "0.41",
        "12.30",
        "1.95",
        "2.20",
        "0.10",
        "0.05",
        "",
        "",
        "22.28",
        "1.80",
        "24.08",
        "",
        "",
        "",
        "",
        "",
        "",
        "",
        "",
        "",
        "",
        "Rp.",
        "Rp.",
        "Rp.",
        "Rp.",
        "Rp.",
        "Rp.",
        "Rp.",
        "Rp.",
        "",
        "Rp.",
        "Rp.",
        "Rp.",
        "Niedertarif",
        "4.60",
        "0.27",
        "0.41",
        "11.90",
        "1.95",
        "2.20",
        "0.10",
        "0.05",
        "",
        "",
        "21.48",
        "1.74",
        "23.22",
        "",
        "exkl. MWST",
        "Inkl. MWST",
        "Fr.",
        "5.00",
        "5.41",
        "",
        "",
        "",
        "",
        "",
        "",
        "",
        "",
        "",
        "",
        "",
        "",
        "",
        "Monatliche Messkosten Direktmessung",
        "Monatliche Messkosten Wandler",
        "Monatliche Messkosten virtuelle Messung",
        "",
        "Gemäss Artikel 17a StromVG in der Version gültig ab 1. Januar 2026 legen die Netzbetreiber ab",
        "dem Tarifjahr 2026 Messtarife fest. Die Messkosten sind nicht mehr Teil der Netznutzung,",
        "sondern werden separat berechnet und tarifiert.",
        "Gemäss Artikel 8 Absatz 1 StromVV in der Version gültig ab 1. Januar 2026 legen die",
        "Netzbetreiber die Messtarife pro Tarifjahr für die unterschiedlichen Anschlussleistungen fest.",
        "exkl. MWST",
        "7.50",
        "30.00",
        "2.00",
        "Inkl. MWST",
        "8.11",
        "32.43",
        "2.16",
        "Fr.",
        "Fr.",
        "Fr.",
        "10.  Blindenergie",
        "Zulässig sind 42.6% des Wirkenergiebezuges, übrige kVarh werden als Überbezug verrechnet.",
        "Überbezug",
        "Rp. / kVarh",
        "",
        "",
        "exkl. MWST",
        "inkl. MWST",
        "",
        "3.50",
        "",
        "3.78",
        "11.  Allgemeines",
        "Änderungen dieses Tarifes bleiben vorbehalten. Eine solche erfolgt in der Regel auf Beginn eines",
        "neuen  Rechnungsjahres.  Von  dieser  Regel  kann  abgewichen  werden,  wenn  die",
        "Energieeinkaufspreise während des Rechnungsjahres oder die Ansätze für die Abgaben gemäss",
        "Energieverordnung oder die Systemdienstleistungen eine Änderung erfahren.",
        "Balgach, im August 2025",
        "Der Gemeinderat Balgach",
        "",
        "Technische Betriebe",
        "Brilant Ibrahimi",
        " 058 228 80 62",
        "@ brilant.ibrahimi@balgach.ch",
        "",
        "",
        "Energietarif / Netznutzungstarif",
        "",
        "",
        "gültig ab 1. Januar 2026",
        "",
        "",
        "Industrietarif Hochspannung",
        "",
        "",
        "",
        "1.  Geltungsbereich",
        "",
        "Grundlage für die Energieabgabe ist das „Reglement der EV Balgach“. Dieser Tarif gilt für Kunden,",
        "die aus dem 20 kV-Netz der Elektrizitätsversorgung Balgach zu 100% versorgt werden und eine",
        "eigene Trafostation betreiben.",
        "Die  Energiemessung  erfolgt  in  der  Regel  auf  der  20  kV  Ebene.  In  Ausnahmefällen  kann  die",
        "Energiemessung auf der 400 V Ebene erfolgen. In diesen Fällen erfolgt eine Umrechnung auf die",
        "Mittelspannungsebene, indem auf die  Messwerte, Leistung und Arbeit ein Zuschlag von 2% zur",
        "Deckung der Transformationsverluste aufgerechnet wird.",
        "Energieabgabe und Messung erfolgt im Doppeltarif. Der Energiebezug  wird, während der Hoch-",
        "und Niedertarifzeit getrennt erfasst. Es gelten folgende Zeiten:",
        "Hochtarif :  Montag bis Freitag jeweils von 07.00 Uhr bis 19.00 Uhr",
        "Niedertarif:  übrige Zeit",
        "Die  Leistungserfassung  erfolgt  nur  während  der  Hochtarifzeiten.  Die  Messperiode  beträgt  15",
        "Minuten.  Als  Tarifmaximum  gilt  der  im  Verlaufe  eines  Monats  während  der  Messperiode",
        "festgestellte Messwert.",
        "",
        "Der im Verlaufe eines Monats während der Hochtarifzeit einzuhaltende Leistungsfaktor cos φ muss",
        "gleich oder grösser als 0.92 sein. Dies entspricht dem Verhältnis:",
        "Blindenergie / Wirkenergie = tan φ = 0.426",
        "d.h. der zulässige Blindenergiebezug darf höchstens 42.6% des Wirkenergiebezuges ausmachen.",
        "Die darüber hinaus bezogene Blindenergie gilt als Überbezug und wird monatlich verrechnet.",
        "",
        "",
        "2.  Energiemessung",
        "",
        "",
        "",
        "3.  Tarifzeiten",
        "",
        "",
        "",
        "",
        "",
        "",
        "4.  Leistungserfassung",
        "",
        "",
        "",
        "5.  Blindenergie",
        "",
        "",
        "",
        "",
        "",
        "",
        "6.",
        "Inkrafttreten",
        "Diese Preise gelten ab 1. Januar 2026.",
        "7.  Tarife",
        "Preise pro kWh",
        "Hochtarif",
        "Niedertarif",
        "",
        "",
        "",
        "",
        "",
        "Netznutzung",
        "Systemdienstleistungen Swissgrid (SDL)",
        "Stromreserve des Bundes",
        "Energie",
        "Kommunale Abgaben",
        "Abgaben gem. Energieverordnung (KEV)",
        "Abgaben zum Schutz der Gewässer u. Fische",
        "Solidarisierte Kosten*",
        "(*Bundesabgabe für Netzverstärkungen und",
        "Überbrückungshilfe für die Stahl- und Aluminiumindustrie)",
        "",
        "Total pro kWh exkl. MWST",
        "MWST 8.1%",
        "Total inkl. MWST",
        "",
        "",
        "Leistung pro Fr. / kW / Monat",
        "Netznutzung Leistung",
        "Blindleistung",
        "Blindleistung pro kVar Überbezug",
        "",
        "8.  Messkosten",
        "",
        "",
        "Rp.",
        "Rp.",
        "Rp.",
        "Rp.",
        "Rp.",
        "Rp.",
        "Rp.",
        "Rp.",
        "",
        "",
        "Rp.",
        "Rp.",
        "Rp.",
        "",
        "",
        "",
        "",
        "",
        "",
        "",
        "",
        "",
        "",
        "",
        "",
        "2.60",
        "0.27",
        "0.41",
        "12.20",
        "0.50",
        "2.20",
        "0.10",
        "0.05",
        "",
        "",
        "18.33",
        "1.48",
        "19.81",
        "",
        "",
        "",
        "",
        "Fr.",
        "exkl. MWST",
        "3.70",
        "",
        "Rp.",
        "exkl. MWST",
        "3.50",
        "",
        "inkl. MWST",
        "4.00",
        "",
        "inkl. MWST",
        "3.78",
        "",
        "2.60",
        "0.27",
        "0.41",
        "11.80",
        "0.50",
        "2.20",
        "0.10",
        "0.05",
        "",
        "",
        "17.93",
        "1.45",
        "19.38",
        "",
        "",
        "",
        "Monatliche Messkosten MS Wandler",
        "Monatliche Messkosten NS Wandler",
        "Monatliche Messkosten Direktmessung",
        "Monatliche Messkosten virtuelle Messung",
        "",
        "Gemäss Artikel 17a StromVG in der Version gültig ab 1. Januar 2026 legen die Netzbetreiber ab",
        "dem Tarifjahr 2026 Messtarife fest. Die Messkosten sind nicht mehr Teil der Netznutzung, sondern",
        "werden separat berechnet und tarifiert.",
        "Gemäss Artikel 8 Absatz 1 StromVV in der Version gültig ab 1. Januar 2026 legen die Netzbetreiber",
        "die Messtarife pro Tarifjahr für die unterschiedlichen Anschlussleistungen fest.",
        "exkl. MWST",
        "45.00",
        "30.00",
        "7.50",
        "2.00",
        "Inkl. MWST",
        "48.65",
        "32.43",
        "8.11",
        "2.16",
        "Fr.",
        "Fr.",
        "Fr.",
        "Fr.",
        "Die Ablesung erfolgt monatlich. Im Störungsfall der Messeinrichtungen wird eine Vergleichsperiode",
        "mit ähnlicher Bezugscharakteristik berücksichtigt.",
        "Die  Verrechnung  der  Wirk-  und  Blindarbeit  sowie  der  Leistung  erfolgt  monatlich  aufgrund  der",
        "Ablesungen.",
        "Änderungen dieses Tarifes bleiben vorbehalten. Eine solche erfolgt in der Regel auf Beginn eines",
        "neuen  Rechnungsjahres.  Von  dieser  Regel  kann  abgewichen  werden,  wenn  die",
        "Energieeinkaufspreise während des Rechnungsjahres oder die Ansätze für die Abgaben gemäss",
        "Energieverordnung oder die Systemdienstleistungen eine Änderung erfahren.",
        "",
        "9.  Ablesung",
        "",
        "",
        "10.  Verrechnung",
        "",
        "",
        "11.  Schlussbestimmungen",
        "",
        "",
        "",
        "",
        "Balgach, im August 2025",
        "Der Gemeinderat Balgach",
        "",
        "Technische Betriebe",
        "Brilant Ibrahimi",
        " 058 228 80 62",
        "@ brilant.ibrahimi@balgach.ch",
        "",
        "",
        "Energietarif / Netznutzungstarif",
        "",
        "",
        "gültig ab 1. Januar 2026",
        "",
        "",
        "Niederspannungstarif für Baustellen und temporäre Anschlüsse",
        "",
        "",
        "1.  Energiemessung",
        "Die gesamte verbrauchte Energie muss mit einem Zähler gemessen werden.",
        "",
        "",
        "",
        "",
        "2.  Tarife",
        "Preise pro kWh",
        "",
        "Netznutzung",
        "",
        "",
        "",
        "",
        "",
        "",
        "",
        "",
        "",
        "",
        "",
        "",
        "",
        "",
        "",
        "Systemdienstleistungen Swissgrid (SDL)",
        "Stromreserve des Bundes",
        "Energie",
        "Kommunale Abgaben",
        "Abgaben gem. Energieverordnung (KEV)",
        "Abgaben zum Schutz der Gewässer u. Fische",
        "Solidarisierte Kosten*",
        "(*Bundesabgabe für Netzverstärkungen und",
        "Überbrückungshilfe für die Stahl- und Aluminiumindustrie)",
        "",
        "Total pro kWh exkl. MWST",
        "MWST 8.1 %",
        "Total inkl. MWST",
        "",
        "",
        "",
        "",
        "Monatliche Messkosten Direktmessung",
        "Monatliche Messkosten Wandler",
        "Monatliche Messkosten virtuelle Messung",
        "",
        "",
        "",
        "",
        "",
        "",
        "",
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        "",
        "",
        "",
        "",
        "",
        "",
        "Fr.",
        "Fr.",
        "Fr.",
        "",
        "",
        "",
        "",
        "Rp.",
        "Rp.",
        "Rp.",
        "Rp.",
        "Rp.",
        "Rp.",
        "Rp.",
        "Rp.",
        "Rp.",
        "Rp.",
        "Rp.",
        "",
        "",
        "",
        "7.50",
        "30.00",
        "2.00",
        "",
        "",
        "8.40",
        "0.27",
        "0.41",
        "1.95",
        "2.20",
        "0.10",
        "0.05",
        "13.70",
        "",
        "",
        "",
        "27.08",
        "2.19",
        "29.27",
        "8.11",
        "32.43",
        "2.16",
        "",
        "",
        "",
        "exkl. MWST    inkl. MWST",
        "",
        "Gemäss Artikel 17a StromVG in der Version gültig ab 1. Januar 2026 legen die",
        "Netzbetreiber ab dem Tarifjahr 2026 Messtarife fest. Die Messkosten sind nicht mehr",
        "Teil der Netznutzung, sondern werden separat berechnet und tarifiert.",
        "Gemäss Artikel 8 Absatz 1 StromVV in der Version gültig ab 1. Januar 2026 legen die",
        "Netzbetreiber die Messtarife pro Tarifjahr für die unterschiedlichen Anschlussleistungen",
        "fest.",
        "",
        "",
        "",
        "",
        "3.   Zuschläge",
        "",
        "4.  Allgemeines",
        "Pro Anschluss respektive pro Abrechnung wird eine Grundgebühr von Fr. 320.- (Fr. 345.92 inkl.",
        "8.1 % MWST) verrechnet.",
        "Die Installation des Übergabekastens ist in dieser Gebühr nicht enthalten und wird dem",
        "Gesuchsteller direkt vom Installateur in Rechnung gestellt.",
        "Es gelten die jeweils in Kraft stehenden Reglemente, die bei der Gemeindeverwaltung bezogen",
        "werden  können.  Bei  Fragen  bezüglich  Mutationen  bei  Strom  und  Wasser,  Abonnentenwesen,",
        "Fakturierung, Energienutzung, Hausinstallationskontrolle etc. gibt unser Mitarbeiter unter",
        "Tel. 058 228 80 62 oder per E-Mail an brilant.ibrahimi@balgach.ch gerne Auskunft.",
        "",
        "5.",
        "Inkrafttreten",
        "Diese Preise gelten ab 1. Januar 2026.",
        "",
        "",
        "",
        "Balgach, im August 2025",
        "Der Gemeinderat Balgach",
        "",
        "Technische Betriebe",
        "Brilant Ibrahimi",
        " 058 228 80 62",
        "@ brilant.ibrahimi@balgach.ch",
        "",
        "Messwesen und Dienstleistungen Elektrizitäts- und",
        "Wasserversorgung",
        "",
        "gültig ab 1. Januar 2026",
        "",
        "Tarif für Messwesen und Dienstleistungen",
        "",
        "1.  Mahnung / Inkasso (Elektrizitäts- und Wasserversorgung)",
        "CHF exkl. MwSt.",
        "2.  Zähler (Elektrizitäts- und Wasserversorgung)",
        "CHF exkl. MwSt.",
        "3.  Zähler (Elektrizitätsversorgung)",
        "CHF exkl. MwSt.",
        "Aufwendungen für Zwischenabrechnung ausserhalb der",
        "Abrechnungsperiode (pro Messpunkt)",
        "Schlussrechnungen bei Abonnentenwechsel ausgenommen.",
        "2. Mahnung",
        "3. Mahnung",
        "Manuelle Ablesung des Zählers bei Kunden die den Einbau",
        "eines SmartMeter-Zählers nicht wünschen.",
        "Zählermontage oder -demontage, Prüfung und Mutation auf",
        "Verlangen des Netznutzers",
        "(ohne Prüfkosten der amtlichen Eichstelle, diese werden 1:1 in Rechnung",
        "gestellt)",
        "Installation oder Demontage einer Vergleichsmessung",
        "Einrichten LEG, vZEV pro Vertrag",
        "Einrichtung Lastgangmessung pro physikalischen Messpunkt",
        "(vZEV, LEG)",
        "Einrichtung Lastgangmessung pro virtuellen Messpunkt",
        "(vZEV, LEG)",
        "Installation Wertkartenzähler",
        "Betrieb Wertkartenzähler",
        "Depot ab Abgabe von 2. Wertkarte für Wertkartenzähler",
        "Unterbrechung Energiezufuhr infolge nicht nachkommen der",
        "Zahlungspflicht. Je Schalthandlung",
        "",
        "",
        "",
        "4.  Messung der Spannungsqualität nach EN 50160 (Elektrizitätsvers.)  CHF exkl. MwSt.",
        "Messung am Hausanschlusskasten bei Einhaltung der EN",
        "50160 durch das EVU",
        "Messung am Hausanschlusskasten bei Nichteinhaltung der",
        "EN 50160 durch das EVU",
        "5.  Allgemeines",
        "",
        "",
        "Es gelten die jeweils die gesetzlichen Gesetzte und Verordnungen des Bundes und die in",
        "Kraft stehenden Reglemente, welche bei der Gemeindeverwaltung bezogen werden können.",
        "",
        "Inkrafttreten",
        "6.",
        "Dieser Tarif gilt ab 1. Januar 2026.",
        "Balgach, im August 2025",
        "Der Gemeinderat Balgach",
        "100.00",
        "10.00",
        "20.00",
        "50.00",
        "200.00",
        "200.00",
        "200.00",
        "50.00",
        "50.00",
        "350.00",
        "3.00",
        "100.00",
        "50.00",
        "400.00",
        "0.00",
        ""
    ]
}