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Feststellung der endgültigen Ergebnisse der Urnenabstimmung vom 14. Juni 2020

4. August 2020

Der Gemeinderat Balgach hat in Anwendung von Art. 111 Abs. 2 des Gesetzes über Wahlen und Abstimmungen (sGS 125.3) die endgültigen Ergebnisse der Urnenabstimmung vom 14. Juni 2020 festgestellt.

Betreffend Ergebnis der kommunalen Urnenabstimmung vom 14. Juni 2020 über die Jahresrechnung 2019 und den Bilanzanpassungsbericht per 1. Januar 2019, den Antrag über die Änderung der Gemeindeordnung (Rückführung zur 1-teiliegen Bürgerversammlung), den Antrag über den vorsorglichen Kredit für die Quellensanierung 2021 und den Antrag über den vorsorglichen Kredit für die Sanierung der Werkleitungen Hauptstrasse (Etappe 2021) ist die Beschwerdefrist abgelaufen. Innert Frist sind beim Departement des Innern keine Beschwerden eingegangen. Sowohl die Jahresrechnung 2019 samt Geschäftsbericht 2019 und Bericht der Geschäftsprüfungskommission als auch die anderen drei Vorlagen wurden angenommen und sind somit definitiv genehmigt.