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Mitbestimmen und Wählen

Mitbestimmen und Wählen
Durch die politischen Rechte haben die Bürgerinnen und Bürger der Schweiz die Möglichkeit, die Politik aktiv mitzugestalten. Auch auf Gemeindeebene kann aktiv mitbestimmt werden, wie sich Balgach entwickeln soll - sei es an einer Bürgerversammlung, an Abstimmungen und Wahlen oder bspw. im Rahmen eines Mitwirkungsverfahrens.

Bürgerversammlung
Oberstes Organ der Gemeinde sind die Stimmberechtigten, die ihre Rechte an der Urne oder in der Bürgerversammlung ausüben. Der Gemeinderat besorgt die laufenden Geschäfte und stellt der Bürgerschaft Anträge. Die ordentliche Bürgerversammlung findet einmal jährlich statt und hat über die Geschäfte der Gemeinde (inkl. Budget und Rechnung) zu befinden.

Abstimmung und Wahlen
Schweizer Bürgerinnen und Bürger erhalten mit 18 Jahren das Wahl- und Stimmrecht und können so auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene das politische Geschehen mitbestimmen.

Mitwirkungsverfahren
Einige Mitwirkungsverfahren sind formell geregelt. Dazu gehören öffentliche Auflagen von Bau- und Entwicklungsprojekten oder auch Vernehmlassungen. Zudem gibt es auch freiwillige Formen der Mitwirkung. Im Rahmen von Informationsveranstaltungen, Workshops oder in Arbeitsgruppen können sich Bürgerinnen und Bürger an politischen Entscheidungsprozessen beteiligen und ihre Ideen und Anliegen einbringen.  

Gespräch mit der Gemeindepräsidentin
Für alle Balgerinnen und Balger besteht die Möglichkeit für ein persönliches Gespräch mit der Gemeindepräsidentin. Eine vorgängige Terminabsprache über die Gemeinderatskanzlei wird empfohlen.