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Kommunaler Richtplan – Absage Diskussionsanlass und Verlängerung Mitwirkungsfrist

21. September 2021

Am Informationsanlass vom 24. August 2021 wurde die interessierte Bevölkerung über den ausgearbeiteten Entwurf des kommunalen Richtplans, der auf dem räumlichen Entwicklungskonzept und der städtebaulichen Studie basiert, informiert. Mit dem Informationsanlass startete auch der öffentliche Mitwirkungsprozess. Im Anschluss an das Mitwirkungsverfahren war ein Diskussionsanlass in Form eines Workshops vorgesehen.

Die vom Bundesrat beschlossene Ausweitung der Zertifikatspflicht erschwert die Durchführung des geplanten Diskussionsanlasses. Sie könnte u. a. für weniger Publikum sorgen, was bei solch einem bedeutenden Projekt nicht gewünscht ist. Es ist wichtig, die gesamte interessierte Bevölkerung miteinzubeziehen. Damit keine Personen in ihren Rechten eingeschränkt werden, wird der Diskussionsanlass vom 30. September 2021 daher abgesagt.

Im Gegenzug dazu wird die Mitwirkungsfrist bis 22. Oktober 2021 verlängert. So kann sich die Bevölkerung vertiefter in die Thematik einlesen und mit dem kommunalen Richtplan auseinandersetzen. Sämtliche Dokumente können nach wie vor im Eingangsbereich der Gemeindeverwaltung, unter www.balgach.ch sowie auf der Mitwirkungsplattform www.mitwirken-balgach.ch eingesehen und die Stellungnahmen und Rückmeldungen unter www.mitwirken-balgach.ch erfasst werden. Selbstverständlich ist die schriftliche Stellungnahme auch in Papierform weiterhin möglich. Diese ist an die Gemeinderatskanzlei, Turnhallestrasse 1, 9436 Balgach bis zum Ablauf der Mitwirkungsfrist einzureichen.

 

Auf Anfrage können auch Sprechstunden mit der Gemeindepräsidentin Silvia Troxler vereinbart werden. Dazu melden Sie sich bitte bei der Gemeinderatskanzlei via gemeinde@balgach.ch oder unter 058 228 80 66.

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