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Datum
24. November 2013
Lokalität
Gemeindehaus
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Gemeinderatskanzlei

Eidgenössische Vorlagen

Bundesgesetz über die Abgabe für die Benützung von Nationalstrassen

Abgelehnt
Beschreibung
Wichtigste Änderungen

Rund 400 km Strassen, die bisher Kantonsstrassen waren, werden ins Nationalstrassennetz aufgenommen. Die Kosten für den Betrieb und Unterhalt gehen von den Kantonen zum Bund über.

Um die Finanzierung für den Betrieb, Unterhalt und Ausbau sicher zu stellen, kostet die Autobahnvignette neu 100 CHF. Neu gibt es auch eine Zweimonatsvignette für 40 CHF. Mit diesen Preiserhöhungen sollen rund 305 Millionen CHF Mehreinnahmen erzeugt werden.


Argumente dafür

  • Die Gesetzesänderung ist gut für den Zusammenhalt der Schweiz. Künftig sind alle Schweizer Landesteile und Kantonshauptorte miteinander verbunden.
  • Besser ausgebaute Strassen sorgen für mehr Sicherheit und entlasten die Dörfer und Städte vom Verkehr.
  • Die Vorlage ermöglicht dank Ausbauten einen flüssigeren Verkehr.
  • Die gefahrenen Kilometer haben sich in den letzten 20 Jahren mehr als verdoppelt, der Preis der Vignette ist aber seit 1995 gleichgeblieben. Eine Preisanpassung ist nötig.


Argumente dagegen

  • Die Einnahmen aus dem Privatverkehr wären ausreichend, würden sie nicht zweckentfremdet und in den Bundeshaushalt und Schienenverkehr gesteckt.
  • Die Erhöhung soll erst erfolgen, wenn ein Strassenfonds in der Verfassung festgeschrieben ist.
  • Die Preiserhöhung der Autobahnvignette führt zu einem vermehrten Bau von neuen Nationalstrassen, was schlecht für die Umwelt ist.
  • Die Autobahnvignette erhöht den Preis unabhängig davon, ob jemand viel oder wenig fährt. Dadurch verhindert sie keine einzige Autofahrt.
Formulierung
Eine Preiserhöhung der Autobahnvignette von 40 CHF auf 100 CHF soll die zusätzlichen Nationalstrassen finanzieren.

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 39,82 %
604
Nein-Stimmen 60,18 %
913
Stimmbeteiligung
54.2%
Ebene
Bund
Art
-

Familieninitiative: Steuerabzüge auch für Eltern, die ihre Kinder selber betreuen

Abgelehnt
Beschreibung
Was wird geändert?

Die Bundesverfassung sieht neu einen mindestens so hohen Steuerabzug für die Eigen- wie für die Fremdbetreuung der Kinder vor.


Argumente dafür

  • Eltern, die ihre Kinder selbst betreuen, sollen steuerlich gefördert werden. Daher müssen sie mindestens den gleich hohen Steuerabzug vom steuerbaren Einkommen abziehen können.
  • Die traditionelle Familienstruktur soll bewahrt werden und muss daher steuerlich attraktiver sein als die Fremdbetreuung.
  • Der Abzug für die Eigenbetreuung stärkt die Eigenverantwortung und verhindert, dass die elterlichen Pflichten an den Staat delegiert werden


Argumente dagegen

  • Der Entscheid, ob Eltern ihre Kinder selbst oder fremd betreuen lassen, darf nicht von den Steuern abhängen. Mit der Initiative wird aber die Eigenbetreuung steuerlich attraktiver und die finanzielle Gleichstellung von Ein- und Zweiverdienerpaaren rückgängig gemacht.
  • Die Eigenbetreuung ist nach heutigem Recht steuerlich nicht benachteiligt.
  • Eine Annahme der Initiative verursacht (je nach Ausgestaltung) Steuerausfälle bis zu 1.4 Milliarden Franken.
Formulierung
Die Initiative will die eigene Betreuung der Kinder steuerlich fördern.

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 42,89 %
652
Nein-Stimmen 57,11 %
868
Stimmbeteiligung
54.2%
Ebene
Bund
Art
-

Initiative „1:12 – Für gerechte Löhne“

Abgelehnt
Beschreibung
Was wird geändert?

Das Verhältnis zwischen dem höchsten und dem tiefsten Lohn innerhalb eines Unternehmens soll maximal 1:12 betragen. Dadurch sind die Unternehmen in ihrer Lohnbestimmung nicht mehr vollständig unabhängig. Innerhalb der Bestimmungen der 1:12 Initiative können die Löhne frei bestimmt werden. Eine vertraglich festgelegte Lohnobergrenze gibt es nicht.


Argumente dafür

  • Die Initiative schafft eine gerechte Lohnverteilung zwischen allen Arbeitnehmern einer Firma.
  • Alle Löhne in einem Unternehmen werden steigen, wenn die Löhne der Bestverdiener erhöht oder angepasst werden.
  • Die Initiative verbessert das Arbeitsklima. Dadurch wird die Unternehmensleistung gesteigert.
  • Die Initiative ist leicht umsetzbar. Den Lohn kann man in der Steuererklärung angeben. Damit ist das Lohnverhältnis eines Unternehmens überprüfbar und es braucht keine Prüfstelle dafür.


Argumente dagegen

  • Die Bestimmung der Löhne ist Sache der Unternehmen und ihrer Angestellten. Mit der Initiative greift der Staat zu stark in die Belange der Unternehmen und Arbeiter ein.
  • Wenn die Löhne der Bestverdiener sinken, werden alle anderen Löhne der gleichen Firma auch sinken.
  • Unternehmen werden billige Arbeitsplätze ins Ausland verlagern, sodass die Arbeitslosigkeit in der Schweiz steigt.
  • Da die Löhne sinken werden sind die Sozialversicherungen bedroht. Denn die Beiträge von Personen mit hohen Löhnen sind grösser.
Formulierung
Der bestbezahlte Mitarbeiter einer Firma soll höchstens 12 Mal so viel verdienen dürfen, wie der schlechtbezahlteste Angestellte. Die Löhne innerhalb eines Unternehmens sollen dadurch gerechter verteilt werden.

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 25,73 %
390
Nein-Stimmen 74,27 %
1'126
Stimmbeteiligung
54.1%
Ebene
Bund
Art
-