Kopfzeile

Inhalt

Grundstückschätzung

Alle Gebäude im Kanton St. Gallen sind obligatorisch bei der Gebäudeversicherung St. Gallen gegen Elementar- und Brandschäden versichert. Um die Versicherungswerte und zugleich den Steuerwert festzulegen, wird jedes Grundstück mindestens alle 10 Jahre amtlich geschätzt. Dabei werden folgende Werte festgelegt:

  • Neuwert (Kostenaufwand für die Erstellung eines gleichartigen Gebäudes zum Zeitpunkt der Schätzung)
  • Zeitwert (Zustandswert des Gebäudes im Zeitpunkt der Schätzung)
  • Verkehrswert (mutmasslicher Verkaufswert der Liegenschaft), der zudem Steuerwert ist.

 

Bei landwirtschaftlichen Grundstücken werden zudem festgelegt:

  • Ertragswert (Kapital, welches zum mittlerem Zinssatz bei landesüblicher Bewirtschaftung im Schnitt mehrerer Jahre aus dem Ertrag der Liegenschaft verzinst werden kann)
  • Belastungsgrenze BGBB (Ertragswert plus 35 %) als Belastungsgrenze für Schuldbriefe und Grundpfandverschreibungen.

Ein Neubau oder eine bauliche Wertvermehrung muss uns unverzüglich nach der Vollendung schriftlich zur Schätzung angemeldet werden (Baukostenabrechnung beilegen). Geschieht dies nicht innert Monatsfrist nach Bauvollendung, können wir die Schätzung anordnen.

Sie können auch vor Ablauf der 10-jährigen Frist bei uns eine Neuschätzung beantragen.

Zugehörige Objekte

Name VornameFunktionAmtsantrittKontakt