Teilstrassenplan und Strassenbauprojekt «Sandgrubestrasse» Planverfahren
Der Gemeinderat Balgach hat am 19. Mai 2025 in Anwendung von Art. 39 ff. des kantonalen Strassengesetzes (sGS 732.1, abgekürzt StrG) erlassen:
-Teilstrassenplan und Strassenbauprojekt «Sandgrubestrasse Nr. 3.42» (Gemeindeweg 3. Klasse)
Der Teilstrassenplan und das Strassenbauprojekt liegen gemäss Art. 39 ff. StrG während dreissig Tagen, das heisst vom Donnerstag, 12. Juni 2025, bis Freitag, 11. Juli 2025, im Eingangsbereich des Rathauses Balgach resp. bei der Gemeinderatskanzlei Balgach zur Einsichtnahme öffentlich auf. Die Unterlagen können zudem ab Auflagedatum online unter www.balgach.ch eingesehen werden.
Wer private Rechte abtreten muss, wird mit persönlicher Anzeige von der öffentlichen Auflage und vom Enteignungsbegehren in Kenntnis gesetzt. Die persönliche Anzeige gilt als Einleitung des Enteignungsverfahrens.
Die Linienführung ist während der Auflage des Projekts im Gelände abgesteckt.
Das Planverfahren erfolgt koordiniert mit der öffentlichen Auflage des Baugesuchs für den Neubau des Alters- und Pflegezentrums Verahus (separate Publikation).
Rechtsmittel
Innerhalb der Auflagefrist kann beim Gemeinderat Balgach, 9436 Balgach, Einsprache erhoben werden. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 45 StrG und Art. 45 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege [sGS 951.1; abgekürzt VRP]). Die Einsprache hat eine Darstellung des Sachverhalts, eine Begründung sowie einen Antrag zu enthalten.
Zugehörige Objekte
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Projektunterlagen Teilstrassenplan Sandgrubestrasse (ZIP, 3.69 MB) | Download | 0 | Projektunterlagen Teilstrassenplan Sandgrubestrasse |