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Hecken und Sträucher zurückschneiden – Bessere Sicht = mehr Sicherheit

13. Juni 2025

Durch hervorragende Äste oder zu gross gewachsene Hecken und Sträucher kommt es häufig zu Sichtbeeinträchtigungen. Die Grundeigentümer/-innen werden gebeten, auf ihrem Grund­stück alle überragenden und sichtbehindernden Äste und Sträucher auf die gesetzlichen Ab­stände im Strassen- bzw. Ein- und Ausfahrtsbereich einer öffentlichen Strasse zurückzu­schneiden. Diese Massnahme dient der Verkehrssicherheit. Es ist aber auch ein Schutz vor rechtlichen Problemen: Grundeigentümer/-innen können zur Verantwortung gezogen werden, wenn es wegen Sichtbehinderungen durch Pflanzen entlang der Parzellengrenze zu Schäden oder Unfällen kommt.

Weitere Informationen erhalten Sie von den Mitarbeitenden der Bauverwaltung.