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I. Nachtrag Feuerschutzreglement der politischen Gemeinde Balgach – Referendum unbenützt abgelaufen

17. Dezember 2025

I. Nachtrag Feuerschutzreglement der politischen Gemeinde Balgach – Referendum unbenützt abgelaufen
(Art. 6 Abs. 1 Gemeindegesetz (sGS 151.2; abgekürzt GG))

Nachdem innert der Referendumsfrist vom 9. Oktober 2025 bis 17. November 2025 gegen den I. Nachtrag zum Feuerschutzreglement der politischen Gemeinde Balgach kein Referendumsbegehren eingegangen ist, hat der Gemeinderat Balgach festgestellt, dass die Referendumsfrist unbenützt verstrichen ist. Der I. Nachtrag zum Feuerschutzreglement der politischen Gemeinde Balgach tritt per 1. Januar 2026 in Kraft.

 

Balgach, 17. Dezember 2025                                                                     Gemeinderat Balgach