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Baubewilligungsverfahren

Sie planen das Erstellen, Ändern oder Umnutzen von Bauten und Anlagen? Diese Vorhaben sind bewilligungspflichtig. Die Bauverwaltung berät Sie gerne bei der Einreichung eines Baugesuches. Das gesamte Baubewilligungsverfahrens von der Abgabe der Gesuchsformulare bis zur Antragstellung wird durch die Bauverwaltung abgewickelt. Ausserdem werden die baupolizeilichen Kontrollen bis zur Bauvollendung koordiniert. 

Baubewilligungsverfahren

Wer Bauten und Anlagen errichtet oder ändert, braucht eine Bewilligung der Gemeinde. Die Bewilligungspflicht richtet sich nach dem kantonales Planungs- und Baugesetz (PBG)Externer Link w…

Wer Bauten und Anlagen errichtet oder ändert, braucht eine Bewilligung der Gemeinde. Die Bewilligungspflicht richtet sich nach dem kantonales Planungs- und Baugesetz (PBG)Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..

Die Bauverwaltung berät Sie gerne bei der Einreichung eines Baugesuches. Das gesamte Baubewilligungsverfahrens von der Abgabe der Gesuchsformulare bis zur Antragstellung wird durch die Bauverwaltung abgewickelt. Ausserdem werden die baupolizeilichen Kontrollen bis zur Bauvollendung koordiniert. 

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