Individuelle Prämienverbilligung (IPV)
Der Anspruch auf PrämienverbilligungExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. wird anhand der Steuerdaten ermittelt. Die Anpruchsberechtigten erhalten jeweils bis Ende Dezember ein Anmeldeformular. Dieses enthält alle Informationen für die Antragstellung. Wer bis anfangs Januar kein Anmeldeformular erhält, aber davon ausgeht, dass er Anspruch auf eine Verbilligung hat, kann die Prämienverbilligung einfach elektronisch unter www.svasg.ch/ipv-onlineExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. beantragen.
Die Anmeldefrist ist jeweils bis zum 31. März.
Auf der Homepage der Sozialversicherungsanstalt St. Gallen finden Sie diverse FormulareExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. und MerkblätterExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. zu diesem Thema.
Zugehörige Objekte
| Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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| Name | Telefon | Kontakt |
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| AHV-Zweigstelle | 058 228 80 67 | sandra.geser@balgach.ch |