Kopfzeile

Inhalt

Abstimmungsergebnisse

Informationen

Datum
17. Mai 2009
Lokalität
Gemeindehaus
Kontakt
Gemeinderatskanzlei

Eidgenössische Vorlagen

Einführung von elektronischen gespeicherten biometrischen Daten im Schweizer Pass und in Reisedokumenten für ausländische Personen

Abgelehnt
Beschreibung
Weltweit führen immer mehr Staaten biometrische Pässe mit elektronisch gespeicherten Daten ein, sogenannte E-Pässe. Um die Reisefreiheit von Schweizerinnen und Schweizern auch in Zukunft zu gewährleisten und den hohen Sicherheitsstandard des Schweizer Passes zu halten, haben Bundesrat und Parlament beschlossen, den E-Pass auch in der Schweiz definitiv einzuführen. Damit werden die für Schengen-Staaten verbindlichen Normen auch in Schweizer Pässen umgesetzt. Gegen den Bundesbeschluss wurde das Referendum ergriffen.
Formulierung
Wollen Sie den Bundesbeschluss vom 13. Juni 2008 über die Genehmigung und die Umsetzung des Notenaustauschs zwischen der Schweiz und der Europäischen Gemeindeschaft betreffend die Übernahme der Verordnung (EG) Nr. 2252/2004 über die biometrischen Pässe und Reisedokumente (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands) annehmen?

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 45,60 %
461
Nein-Stimmen 54,40 %
550
Stimmbeteiligung
37.7 %
Ebene
Bund
Art
-

Verfassungartikel "Zukunft mit Komplementärmedizin"

Angenommen
Beschreibung
Das Parlament hat einen Verfassungsartikel als Gegenentwurf zur Volksinitiative "Ja zur Komplementärmedizin" ausgearbeitet. Der neue Artikel verlangt, dass Bund und Kantone im Rahmen ihrer Zuständigkeiten die Komplementärmedizin berücksichtigen. Nachdem die Volksinitiative zurückgezogen worden ist, stimmen Volk und Stände über den Gegenentwurf ab.
Formulierung
Wollen Sie den Verfassungsartikel "Zukunft mit Komplementärmedizin" annehmen?

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 63,43 %
640
Nein-Stimmen 36,57 %
369
Stimmbeteiligung
37.6 %
Ebene
Bund
Art
-

Kantonale Vorlagen

Nachtrag zur Kantonsverfassung (Gemeindeverband und Zweckverband)

Angenommen
Beschreibung
In über 100 Zweckverbänden erfüllen im Kanton St.Gallen jeweils mehere Gemeinden gemeinsam ihre kommunalen Aufgaben. Diese Zusammenarbeit, oft auch unter Einbezug von Gemeinden aus anderen Kantonen, ist sinnvoll und zweckmässig. Die neue Kantonsverfassung, in Vollzug seit 1. Januar 2009, verlangt, dass alle Zweckverbände durch die neue Form des Gemeindeverbandes abegölst werden. Mit der vorliegenden Verfassungsänderung bleiben Zweckverbände weiterhin zugelassen, und Gemeinden können sich auch zu neuen Zweckverbänden zusammenschliessen, um eine oder mehrere sachlich zusammenhängende Aufgaben gemeinsam zu erfüllen.
Formulierung
Wollen Sie den Nachtrag zur Kantonsverfassung (Gemeindeverband und Zweckverband) annehmen?

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 80,20 %
729
Nein-Stimmen 19,80 %
180
Stimmbeteiligung
35.4 %
Ebene
Kanton
Art
-

Nachtrag zur Kantonsverfassung (zuständiges Organ für Einbürgerungsbeschlüsse)

Angenommen
Beschreibung
Gemäss geltendem st.gallischem Einbürgerungsrecht beschliessen beim Verfahren der Einbürgerung im Allgemeinen die Stimmberechtigten in der Bürgerversammlung über die Erteilung des Gemeinde- und Ortsbürgerrechts. Der Kantonsrat schlägt vor, dass der Einbürgerungsrat inskünftig auch bei Gesuchen um Einbürgerung im Allgemeinen über die Erteilung des Gemeinde- und Ortsbürgerrechts beschliesst. Seine Beschlüsse sollen jedoch einem Auflage- und Einspracheverfahren unterliegen. Dazu hat der Einbürgerungsrat die Einbürgerungen im amtlichen Publikationsorgan der Gemeinde bekannt zu geben.
Formulierung
Wollen Sie den Nachtrag zur Kantonsverfassung (zuständiges Organ für Einbürgerungsbeschlüsse) annehmen?

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 57,16 %
531
Nein-Stimmen 42,84 %
398
Stimmbeteiligung
35.7 %
Ebene
Kanton
Art
-

Wasserbaugesetz

Angenommen
Beschreibung
Der moderne Wasserbau will Menschen und Infrastruktur schützen sowie natürliche Gewässer und Ufer erhalten oder wiederherstellen, Um diese Ziele zu erreichen, ist eine enge Zusammenarbeit von Kanton, Gemeinden und Privaten notwendig. Das neue Wasserbaugesetz des Kantons St. Gallen bildet dazu die Zeitgemässe Grundlage. Es regelt die Verantwortlichkeiten zwischen den Partnerinnen und Partner, durch die Einteilung der Gewässer in drei Klassen (kantonale Gewässer, Gemeindegewässer und übrige Gewässer). Renaturierungsmassnahmen werden im neuen Gesetz zudem ausdrücklich als eigenständiger Bestandteil des Wasserbaus aufgenommen. Die Partnerschaft von Kanton, Gemeinden und Privaten führt auch dazu, dass die Privaten bei den Kosten für Unterhalt und Bau oder für Renaturierungen von Gewässern entlastet werden.
Formulierung
Wollen Sie das Wasserbaugesetz annehmen?

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 84,37 %
788
Nein-Stimmen 15,63 %
146
Stimmbeteiligung
35.6 %
Ebene
Kanton
Art
-