Mitwirkung Rietstrasse - Kantonsstrassenprojekte
Gemäss Art. 33bis Abs. 2 des Strassengesetzes (sGS 732.1; abgekürzt StrG) wird die Mitwirkung eröffnet für folgende Kantonsstrassenprojekte:
Mitwirkung: www.sg.ch/tba-mitwirkung
Frist: 17. August bis 30. September 2022
Stellungnahmen und Anregungen zum Projekt können gerne über den oben vermerkten Pfad eingereicht werden. Zur Einsicht und Teilnahme sind alle eingeladen, die sich für das Projekt interessieren und gerne zur Entwicklung einer optimalen Lösung beitragen möchten.
Bei Fragen zur Mitwirkung, stehen Ihnen die Mitarbeitenden des kantonalen Tiefbauamtes unter 058 229 30 34 oder info.budtba@sg.ch gerne zur Verfügung.