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Reglemente über Abfallentsorgung wurden überarbeitet

23. September 2022
Die 12 Rheintaler Gemeinden von Rüthi bis St. Margrethen haben ihre Abfallreglemente überarbeitet. Inhaltlich wurden sie der heutigen Zeit angepasst. Die Überarbeitung der Reglemente hat keinen Zusammenhang mit der Einführung der Grüngut-Gebühr.

Die heute in den 12 Rheintaler Gemeinden von Rüthi bis St. Margrethen geltenden Abfallreglemente sind zum Teil gegen 40 Jahre alt. Deshalb haben die Gemeinden in einer koordinierten Aktion ihre Reglemente überarbeitet, angeglichen und der heutigen Zeit angepasst. Nach wie vor behält jedoch jede Gemeinde ihr eigenes Reglement. Diese unterscheiden sich inhaltlich nicht wesentlich voneinander. In den modifizierten Abfallreglementen aufgenommen wurden neue Sammelmöglichkeiten, wie der Einsatz von Unterflursystemen. Die überarbeiteten Reglemente sind auf den jeweiligen Stadt- und Gemeinde-Websites sowie auf den Stadt- und Gemeindeverwaltungen einsehbar.

Kein Zusammenhang mit Grüngut-Gebühr
Die Überarbeitung der Abfallreglemente hat keinen Zusammenhang mit der Einführung der Grüngut-Gebühr. Gemäss Bundesgesetz über den Umweltschutz müssen die Kosten mit Gebühren den Verursachern überbunden werden. Die mengenabhängige Gebühr wird per 1. Januar 2023 in den Gemeinden Au, Balgach, Berneck, Diepoldsau, Rebstein, St. Margrethen und Widnau eingeführt. Weiteres im Kästchen unten.

Reglemente unterstehen fakultativem Referendum
Die neuen Abfallreglemente unterstehen dem fakultativen Referendum der jeweiligen Gemeinde. Die Referendumsfrist beginnt am 26. September und dauert in den Gemeinden Diepoldsau Eichberg, Oberriet, Rebstein und Rüthi bis am 25. Oktober. In der Stadt Altstätten und den Gemeinden Au, Balgach, Berneck, Marbach, St.Margrethen und Widnau dauert die Referendumsfrist 40 Tage und endet am 4. November. Das Entsorgungswesen der Rheintaler Gemeinden führt weiterhin der Zweckverband Kehrichtverwertung Rheintal (KVR). Diesem sind auch die beiden Gemeinden Reute und Walzenhausen im Kanton Appenzell Ausserrhoden und Oberegg im Kanton Appenzell Innerrhoden angeschlossen. Detaillierte Informationen zur Abfallentsorgung gibt es auf der Website www.kvr.swiss.

Einführung Grüngutmarken per 1.1.2023
Art. 32a Bundesgesetz über den Umweltschutz (USG), in Kraft seit 1997, umschreibt das Verursacherprinzip im weiteren Sinn. Dabei haben die Kantone dafür zu sorgen, dass die Kosten für die Entsorgung der Siedlungsabfälle, soweit sie ihnen übertragen ist, mit Gebühren oder anderen Abgaben den Verursachern überbunden werden. Gemeinden, bei welchen das Verursacherprinzip im Bereich Siedlungsabfall noch nicht vollständig umgesetzt wurde, haben im November 2019 vom Departement des Innern des Kantons St. Gallen eine Verfügung erhalten. Sie wurden dabei angewiesen, jegliche Aufwände in diesem Bereich durch Gebühren zu decken und für den Bereich Siedlungsabfall eine Spezialfinanzierung im Eigenkapital zu führen.

Der regionale Zweckverband Kehrichtverwertung Rheintal (KVR) hat daraufhin eine regionale Grüngutlösung erarbeitet die in der Stadt Altstätten und den Gemeinden Eichberg, Rebstein, Balgach, Berneck, Widnau, Diepoldsau, Au und St.Margrethen per 1.1.2023 eingeführt wird.

Zuständigkeiten Zweckverband Kehrichtverwertung Rheintal (KVR)
Der Zweckverband Kehrichtverwertung Rheintal (KVR) ist zuständig für die umweltgerechte Verwertung von Abfällen und Wertstoffen der 13 Rheintaler Gemeinden zwischen Rüthi und Rheineck, sowie Oberegg AI, Reute und Walzenhausen AR.

Der KVR beschränkt sich dabei auf die organisatorischen und administrativen Tätigkeiten und überlässt Arbeiten nach Möglichkeit der lokalen Wirtschaft oder beauftragt diese mit der Ausführung.

Der KVR orientiert sich an seinem Verhaltenskodex:

  1. Die Vermeidung von Abfällen wird mit entsprechenden Angeboten unterstützt.
  2. Die Verwertung von Abfällen hat Vorrang vor deren Beseitigung.
  3. Die Verwertung von Abfällen wird einer sinnvollen Kreislaufwirtschaft zugeführt.
  4. Die Entsorgung von Abfällen erfolgt umweltgerecht, sicher und möglichst schadlos.