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Fakultatives Referendum - Reglement über die Vergabe von Versicherungsdienstleistungen der politischen Gemeinde Balgach

17. Januar 2024
Seit 2006 bündeln die Rheintaler Gemeinden ihre Versicherungspolicen und übertragen die Betreuung des «Versicherungspools Rheintal» einem unabhängigen Broker. Damit werden jährlich erhebliche Beträge an Prämien eingespart. 2020 hat der Kanton St. Gallen den Pool aufsichtsrechtlich geprüft und seine Rechtmässigkeit festgestellt. Auf 2024 passen die beteiligten Gemeinden den Vergabemodus dem revidierten Vergaberecht an.

Erheblich tiefere Prämien durch Pooling
Vor über 15 Jahren haben die Rheintaler Gemeinden den «Versicherungspool Rheintal» gegründet. Zum Pool gehören heute neben den 14 politischen Gemeinden 24 Zweckverbände und zweckverbandsähnliche Vereine, 10 Schulgemeinden sowie 15 Vereine, die von politischen Gemeinden massgeblich finanziert werden (wie Spitex-Vereine und Bibliotheken). Im Pool werden die Versicherungspolicen gebündelt und dadurch bei den Prämien erhebliche Einsparungen von mehreren 100'000 Franken jährlich realisiert. Eine unabhängige Brokerfirma betreut den Versicherungspool im Auftrag der Rheintaler Gemeinden, holt Offerten ein und unterbreitet die Angebote der VSGP Rheintal, der Vereinigung der Rheintaler Gemeindepräsidien, zum Vergabeentscheid. Der Broker ist Ansprechpartner in sämtlichen Versicherungsangelegenheiten der über 60 Poolmitglieder. Finanziert werden seine Dienstleistungen durch die branchenüblichen Courtagen, die die Versicherer den Brokern oder ihren eigenen Vermittlern für ihre Tätigkeit entrichten.

Kanton hat aufsichtsrechtliche Anzeige im 2020 abgewiesen
Im 2020 hat das Departement des Innern des Kantons St. Gallen aufgrund einer aufsichtsrechtlichen Anzeige das Finanzierungsmodell des Rheintaler Versicherungspools geprüft. Mit Entscheid vom 28. Mai 2020 kam das für die Gemeindeaufsicht zuständige Departement zum Schluss, dass die Vertragslösung mit dem Courtagenmodell im Rheintaler Versicherungspool rechtmässig ist und die Gemeinden mit der Mandatsvereinbarung rechtsgültig auf die Rückforderung der Courtagen verzichtet haben. Die Rheintaler Gemeinden bedauern ausserordentlich, dass nun bald vier Jahre nach dem klaren Entscheid des Departements des Innern in der Presse immer noch Mutmassungen über die Rechtmässigkeit des Rheintaler Versicherungspools verbreitet und den Gemeinden finanzielles «Missmanagement» vorgeworfen wird. Damit wird ein sehr erfolgreiches interkommunales Zusammenarbeitsmodell diskreditiert, mit dem erhebliche Summen an Prämien eingespart werden und das deshalb auch in anderen Regionen Nachahmung gefunden hat.

Anpassung der Poolorganisation ans neue Beschaffungsrecht
Mit Blick auf das neue kantonale Beschaffungsrecht (IVöB 2019), das seit Juni 2023 in Kraft ist, haben zwei Fachjuristen das Poolmodell der Rheintaler Gemeinden nochmals rechtlich untersucht. Die juristischen Experten kamen zum Schluss, dass die dem Pool angeschlossenen Gemeinden und Institutionen das Broker-Mandat rechtlich korrekt vergeben. Auch das gewählte Vergütungssystem – der Verzicht auf Courtagen statt Brokerhonorar – sei gut vertretbar. Die am Pool beteiligten Gemeinden und Institutionen hätten aus kartellrechtlicher Sicht keine relevante marktmächtige Stellung und ein Missbrauch sei nicht ersichtlich. Bisher haben die Rheintaler Gemeindepräsidentinnen und Gemeindepräsidenten an einer Regionalkonferenz gemeinsam über die Vergabe der Versicherungspolicen entschieden und festgelegt, welche Policen der unabhängige Broker im kommenden Jahr für sie überprüfen bzw. ausschreiben soll. Materiell wurden mit diesem unkomplizierten und pragmatischen Vorgehen die vergaberechtlichen Vorgaben eingehalten. Um künftig auch formell den vergaberechtlichen Vorgaben zu entsprechen, wird empfohlen, die Vergabe stattdessen durch eine «juristische Person» vorzunehmen, die dazu ermächtigt wird.

Verein «Versicherungspool Rheintal» übernimmt neu Vergabeverfahren
Auf Empfehlung der Fachjuristen haben die Gemeinden den Verein «Versicherungspool Rheintal» gegründet. Die am Pool beteiligten öffentlich-rechtlichen Korporationen und Institutionen haben ihren Vereinsbeitritt bereits erklärt sowie mit Reglement dem Verein die Vergabekompetenz für die Beschaffung von Dienstleistungen im Versicherungswesen übertragen. Der Verein «Versicherungspool Rheintal» wird ab Frühjahr 2024 im Auftrag der Poolmitglieder für die Ausschreibungen und die Zuschläge in Zusammenarbeit mit dem bisherigen Broker besorgt sein. Die Gründungsmitglieder des Vereins «Versicherungspool Rheintal» wählten den Vereinsvorstand, der sich aus dem Widnauer Gemeindepräsidenten Bruno Seelos (Präsident), der Balgacher Gemeindepräsidentin Silvia Troxler (Vizepräsidentin) und dem Oberrieter Gemeindepräsidenten Rolf Huber zusammensetzt. Die Übertragung der Vergabekompetenzen an den Verein «Versicherungspool Rheintal» durch die Räte der am Pool beteiligten Korporationen untersteht dem fakultativen Referendum, das die Rheintaler Gemeinden koordiniert durchführen.

Koordiniertes fakultatives Referendum
Die Übertragung der Vergabekompetenzen an den Verein «Versicherungspool Rheintal» unterstellen die beteiligten Gemeinden koordiniert und zeitgleich dem fakultativen Referendum. Die Referendumsfristen beginnen am 18. Januar 2024 und enden am 16. Februar 2024 in den Gemeinden mit 30-tägiger Frist bzw. am 26. Februar 2024 bei jenen mit 40-tägiger Frist. Massgeblich sind die entsprechenden amtlichen Publikationen.

 

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