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Das Baureglement, der Zonenplan und der Waldfeststellungsplan der politischen Gemeinde Balgach liegen öffentlich auf

18. November 2024
Wie soll Balgach künftig aussehen? Nach mehrjähriger intensiver Planung im Austausch mit der Bevölkerung und den kantonalen Stellen erfolgt nun der nächste wichtige Schritt bei der Revision der Ortsplanung der politischen Gemeinde Balgach: Die Rahmennutzungsplanung, bestehend aus Baureglement und Zonenplan, wird zusammen mit den erläuternden Dokumenten sowie dem Waldfeststellungsplan (Gesamtplan) vom 18. November 2024 bis 17. Dezember 2024 öffentlich aufgelegt.

Das Raumplanungsgesetz (SR 700; abgekürzt RPG) verlangt vom Bund, den Kantonen und den Gemeinden eine haushälterische Bodennutzung und eine auf die erwünschte Entwicklung des Landes ausgerichtete Ordnung der Besiedlung. Dabei ist insbesondere die Landschaft zu schonen und dafür zu sorgen, dass die Bevölkerung bei Planungen in geeigneter Weise mitwirken kann. Gemäss Planungs- und Baugesetz (sGS 731.1; abgekürzt PBG) ist die Ortsplanung Sache der politischen Gemeinden, die dafür kommunale Richt- und Nutzungspläne erlassen.

Der rechtskräftige Zonenplan der Gemeinde Balgach ist aus dem Jahr 1996 und das aktuell gültige Baureglement aus dem Jahr 2006. Seit der Revision des kantonalen Planungs- und Baugesetzes im Jahr 2017 steht den Gemeinden ein mehrheitlich neues und noch nicht erprobtes Instrumentarium zur Verfügung. Bewährte Instrumente wie z. B. die Ausnützungsziffer oder die Geschossigkeit wurden eliminiert. Neu geschaffen wurden beispielsweise die Schwerpunktzone oder die Einordnungspflicht. Auch sieht das neue Planungs- und Baugesetz einige Zonentypen nicht mehr vor. Bei der Zonenplanrevision kann beispielsweise kein «übriges Gemeindegebiet (UeG)» mehr ausgeschieden werden. Alle entsprechenden Flächen sind einem neuen Zonentyp zuzuweisen. All diese grundlegenden Änderungen erfordern eine entsprechend umfassende Überarbeitung und Neuzusammenstellung der kommunalen Ortsplanungsinstrumente.

Gemäss den Übergangsbestimmungen im kantonalen Planungs- und Baugesetz haben die St. Galler Gemeinden bis Ende 2027 Zeit, ihre Rahmennutzungsplanung zu überarbeiten und an das kantonale Planungs- und Baugesetz anzupassen. Die Gemeinde Balgach ist ihrer Pflicht nachgekommen. Nach Erarbeitung des kommunalen Richtplans, der wie das räumliche Entwicklungskonzept und die ortsbauliche Studie, die Grundlage für die Erarbeitung der Rahmennutzungsplanung bildet, revidierte der Gemeinderat zusammen mit der Kerngruppe Ortsplanungsrevision den Zonenplan und das Baureglement. Gleichzeitig wurde der Waldfeststellungsplan erarbeitet.

Nachdem die interessierte Bevölkerung an der Informationsveranstaltung vom 19. Juni 2024 umfassend über die erarbeiteten Planungsinstrumente informiert und anschliessend das öffentliche Mitwirkungsverfahren durchgeführt wurde, findet nun die öffentliche Auflage der Rahmennutzungsplanung, bestehend aus Baureglement und Zonenplan einschliesslich den erläuternden Dokumenten, sowie des Waldfeststellungsplans (Gesamtplan) während dreissig Tagen, das heisst vom 18. November 2024 bis 17. Dezember 2024, statt. Sämtliche Unterlagen können im Eingangsbereich des Rathauses oder unter www.balgach.ch eingesehen werden. Es werden keine persönlichen Anzeigen versandt.

«Wir freuen uns über diesen Meilenstein in der Entwicklung unserer Gemeinde», so Gemeindepräsidentin Silvia Troxler, «es ist wichtig, dass die Identität und Einzigartigkeit der Gemeinde Balgach auch in Zukunft weiterhin erhalten bleiben».

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