Einbürgerungen: Amtliche Bekanntmachung und öffentliche Auflage
Der Einbürgerungsrat beschliesst über die Erteilung des Gemeinde- und Ortsbürgerrechts. Seine Beschlüsse unterliegen einem Auflage- und Einspracheverfahren. Die Einzelheiten des Verfahrens sind in den Art. 20 bis 33 des kantonalen Gesetzes über das St. Galler Bürgerrecht (sGS 121.1) geregelt.
Der Einbürgerungsrat Balgach hat mit Beschluss vom 19. November 2024 nach eingehender Prüfung folgenden Personen das Gemeinde- und Ortsbürgerrecht von Balgach erteilt:
- Zeba Gordana, geb. 11.06.1976, von Kroatien
wohnhaft Wolfsbachstrasse 12, 9436 Balgach
- Cöcelli Riza, geb. 05.12.1964, von Türkei
wohnhaft Werberstrasse 218c, 9435 Heerbrugg
- Xhelili Lirim, geb. 02.06.1990, von Serbien
wohnhaft Hauptstrasse 41, 9436 Balgach
- Schmid Siegfried, geb. 28.08.1956, von Deutschland
Schwarz-Schmid Elisabeth, geb. 13.09.1959, von Deutschland
beide wohnhaft Rebengasse 12, 9436 Balgach
Die Auflagedossiers der genannten Personen liegen (unter Beachtung von Art. 145 ZPO, Stillstand der Fristen) während 30 Tagen, d.h. vom 3. Januar 2025 bis 3. Februar 2025 im Rathaus Balgach, Gemeinderatskanzlei, öffentlich auf. Für die Einsicht in die Auflagedossiers ist mit Herr Stephan Kobler, Tel. 058 228 80 66, vorgängig ein Termin zu vereinbaren.
Stimmberechtigte Einwohnerinnen und Einwohner der Politischen Gemeinde Balgach können während der Auflagefrist Einsicht in die Dossiers nehmen und gegen den Beschluss des Einbürgerungsrates schriftlich und begründet Einsprache erheben. Die Einsprache ist innert der Auflagefrist beim Einbürgerungsrat der Gemeinde Balgach, Turnhallestrasse 1, 9436 Balgach, einzureichen.