Referendumsvorlage Beschulungsvertrag Einheitsgemeinde Au - Änderungen
Fakultatives Referendum nach Art. 23 i. V. m. Art. 6 Gemeindegesetz (sGS 151.2) und Art. 13 der Gemeindeordnung
Gegenstand:
Änderungen im Beschulungsvertrag zwischen der politischen Gemeinde Au und der politischen Gemeinde Balgach (neu gültig ab 1. Januar 2027 statt 1. Januar 2029)
Den Änderungen in der Inkorporationsvereinbarung zur Einheitsgemeinde ist am 22. Juni 2025 an der Urne zugestimmt worden. Dieser Vertrag stellt die Beschulung der Kindergartenkinder, Primarschülerinnen und Primarschüler im bisherigen Schulgebiet Heerbrugg sicher.
Referendumsfrist:
26. Juni 2025 bis 5. August 2025
Öffentliche Auflage:
Gemeinderatskanzlei, Turnhallestrasse 1, 9436 Balgach
Quorum für das Zustandekommen eines Referendumsbegehrens:
250 gültige Unterschriften
Ein allfälliges Referendumsbegehren ist vor Ablauf der Referendumsfrist dem Gemeinderat Balgach, Turnhallestrasse 1, 9436 Balgach, einzureichen.
Zugehörige Objekte
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Beschulungsvertrag_unterzeichnet (PDF, 1.19 MB) | Download | 0 | Beschulungsvertrag_unterzeichnet |