Referendumsvorlage Inkorporationsvereinbarung Einheitsgemeinde Au - Änderungen
Fakultatives Referendum nach Art. 23 i. V. m. Art. 6 Gemeindegesetz (sGS 151.2) und Art. 13 der Gemeindeordnung
Gegenstand:
Änderungen in der Inkorporationsvereinbarung zwischen der Primarschulgemeinde Au-Heerbrugg und den politischen Gemeinden Au, Balgach und Berneck zur Bildung der Einheitsgemeinde Au
Die Schulbürgerinnen und Schulbürger der Primarschulgemeinde haben die Änderungen in der Inkorporationsvereinbarung am 22. Juni 2025 an der Urne genehmigt.
Damit erfolgt die Einführung der Einheitsgemeinde auf den 1. Januar 2027 (statt 1. Januar 2029).
Referendumsfrist:
26. Juni 2025 bis 5. August 2025
Öffentliche Auflage:
Gemeinderatskanzlei, Turnhallestrasse 1, 9436 Balgach
Quorum für das Zustandekommen eines Referendumsbegehrens:
250 gültige Unterschriften
Ein allfälliges Referendumsbegehren ist vor Ablauf der Referendumsfrist dem Gemeinderat Balgach, Turnhallestrasse 1, 9436 Balgach, einzureichen.
Zugehörige Objekte
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Inkorporationsvereinbarung - unterzeichnet (PDF, 237.03 kB) | Download | 0 | Inkorporationsvereinbarung - unterzeichnet |