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Vereinbarung Überführung Feuerwehren samt I. Nachtrag Zweckverbandsvereinbarung Feuerwehr Unteres Rheintal - Referendum unbenützt aufgelaufen

13. Oktober 2025

Die Vereinbarung samt dem darin enthaltenen I. Nachtrag regelt die Überführung der Angehörigen der Feuerwehr sowie die unentgeltliche Einbringung des Materials der bisherigen Feuerwehren in die neue Feuerwehr Unteres Rheintal auf 1. Januar 2026. Zudem regelt der in der Vereinbarung enthaltene I. Nachtrag, dass der Zweckverband Feuerwehr Unteres Rheintal mit der Genehmigung der Vereinbarung bereits vollumfänglich handlungsfähig wird. Die Vereinbarung unterstand vom 28. August bis 6. Oktober 2025 dem fakultativen Referendum. In keiner der fünf Gemeinden Au, Balgach, Berneck, Diepoldsau und Widnau ist das fakultative Referendum ergriffen worden. Die Vereinbarung wird voraussichtlich Ende Monat dem kantonalen Sicherheits- und Justizdepartement zur Genehmigung des I. Nachtrags eingereicht werden können.