Revidierte Richtlinien über die Energie-Förderbeiträge per 1. Januar 2026
Der Gemeinderat hat beschlossen die Förderung von Photovoltaikanlagen per Ende 2025 einzustellen. Damit folgt er den umliegenden Rheintaler Gemeinden, welche die Förderung von Photovoltaikanlagen bereits in den Jahren 2023 und 2024 eingestellt haben. Mit dem, im Vergleich zu den umliegenden Gemeinden, verzögerten Ausstieg aus der Förderung von Photovoltaikanlagen, bot der Gemeinderat den an der Realisierung einer Photovoltaikanlage interessierten Personen eine Schonfrist und konnte so einen Beitrag zum schnellen Umstieg auf erneuerbare Energien in der Gemeinde leisten.
Der Gemeinderat hat beschlossen (Strom-) Energiespeicher zusammen mit bestehenden oder neuen Photovoltaik-Solarenergieanlagen zu fördern. Die Förderung beträgt bis zu 30 % der Erstellungskosten, mit einem Maximalbetrag von CHF 1‘500.00. Vorausgesetzt ist der Energiebezug durch den Grundeigentümer beziehungsweise die Grundeigentümerin.
Die angepassten Richtlinien über die Gewährung von Energie-Förderbeiträgen können ab
1. Januar 2026 online auf der Homepage der politischen Gemeinde oder in gedruckter Form am Schalter der Bauverwaltung bezogen werden. Bei Fragen stehen Ihnen unsere Mitarbeitenden der Bauverwaltung unter bauverwaltung@balgach.ch oder 058 228 80 58 gerne zur Verfügung.