E-Voting, rechtzeitig anmelden
Im Kanton St. Gallen können angemeldete Stimmberechtigte aus Gemeinden ihre Stimme elektronisch abgeben.
Den Stimmberechtigten, die sich für E-Voting angemeldet haben, wird künftig bei jedem Urnengang das Stimmmaterial sowohl für die elektronische Stimmabgabe wie auch für die bisherigen Kanäle (brieflich und Urne) zugesendet.
An- und Abmeldungen sind jederzeit möglich und werden berücksichtigt, wenn sie spätestens 8 Wochen vor dem Wahl- oder Abstimmungstag eintreffen.
Die Anzahl von Anmeldungen ist limitiert und die Anmeldemöglichkeit wird gesperrt, sobald 30% des Elektorats erreicht werden.
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