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Teilstrassenplan und Strassenbauprojekt «J. Schmidheinystrasse - Ausbau Trottoir» - Planverfahren

2. November 2026

Zur Verbesserung der Verkehrssicherheit auf der J. Schmidheinystrasse (Abschnitt Rietstrasse bis Heinrich-Wild-Strasse) sind gezielte verkehrstechnische Massnahmen geplant. Dazu wurde ein Teilstrassenplan inkl. Strassenbauprojekt erarbeitet.

Durch die vorgesehene Verbreiterung des Trottoirs soll die Fahrbahn auf 5.90 m reduziert und mit beidseitigen farblichen Markierungen ergänzt werden. Diese Gestaltung soll eine angepasste Fahrweise fördern und zur Temporeduktion beitragen. Das nördliche Trottoir soll künftig durchgehend geführt werden, wodurch klare Vortrittsverhältnisse für den Fussverkehr entstehen und eine sichere, lückenlose Verbindung zur Rietstrasse und Heinrich-Wild-Strasse gewährleistet werden soll. Ergänzend sollen die Einmündungen der Heimstrasse, sowie der Korn- und Florastrasse mit dem Signal «Kein Vortritt» geregelt werden, sodass der Verkehr auf der J. Schmidheinystrasse, inklusive Langsamverkehr, konsequent vortrittsberechtigt ist. Der Fussgängerübergang auf Höhe Jakob Rohner kann aus verkehrstechnischer Sicht nicht mehr markiert und signalisiert werden. Auch kann keine Ausnahmebewilligung gesprochen werden, da die Besucherfrequenz zu niedrig ist. Insgesamt sollen die vorgesehenen Massnahmen die Sicherheit, insbesondere für Fussgängerinnen und Fussgänger, stärken sowie die Übersichtlichkeit des Verkehrsraums nachhaltig verbessern.

Der Gemeinderat Balgach hat am 21. September 2026 in Anwendung von Art. 38 ff. des kantonalen Strassengesetzes (sGS 732.1, abgekürzt StrG) erlassen:

-    Teilstrassenplan und Strassenbauprojekt «J. Schmidheinystrasse - Ausbau Trottoir»

Der Teilstrassenplan und das Strassenbauprojekt liegen gemäss Art. 39 ff. StrG während dreissig Tagen, das heisst vom Montag, 2. November 2026, bis Dienstag, 1. Dezember 2026, im Eingangsbereich des Rathauses Balgach resp. bei der Gemeinderatskanzlei Balgach zur Einsichtnahme öffentlich auf. Das Planverfahren nach Strassengesetz ersetzt das Baubewilligungsverfahren.

Wer private Rechte abtreten muss, wird mit persönlicher Anzeige von der öffentlichen Auflage und vom Enteignungsbegehren in Kenntnis gesetzt. Die persönliche Anzeige gilt als Einleitung des Enteignungsverfahrens.

Die Linienführung ist während der Auflage des Projekts im Gelände abgesteckt.

 

Rechtsmittel
Innerhalb der Auflagefrist kann beim Gemeinderat Balgach, 9436 Balgach, Einsprache erhoben werden. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 45 StrG und Art. 45 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege [sGS 951.1; abgekürzt VRP]). Die Einsprache hat eine Darstellung des Sachverhalts, eine Begründung sowie einen Antrag zu enthalten.

Gegen die Zulässigkeit der Enteignung kann innert 30 Tagen seit Erhalt dieser Verfügung beim Gemeinderat Balgach, 9436 Balgach, Einsprache erhoben werden. Die Einsprache hat eine Darstellung des Sachverhalts, eine Begründung sowie einen Antrag zu enthalten.

Zugehörige Objekte

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J. Schmidheinystrasse - Teilstrassenplan (PDF, 957 kB) Download 0 J. Schmidheinystrasse - Teilstrassenplan
J. Schmidheinystrasse - Situation Teil 1 (PDF, 3.47 MB) Download 1 J. Schmidheinystrasse - Situation Teil 1
J. Schmidheinystrasse - Situation Teil 2 (PDF, 2.98 MB) Download 2 J. Schmidheinystrasse - Situation Teil 2
J. Schmidheinystrasse - Landerwerbs-& Enteignungsplan (PDF, 5.75 MB) Download 3 J. Schmidheinystrasse - Landerwerbs-& Enteignungsplan
J. Schmidheinystrasse - Normalprofile - 1:50 (PDF, 448 kB) Download 4 J. Schmidheinystrasse - Normalprofile - 1:50
J. Schmidheinystrasse - Werkleitungsplan Teil 1 (PDF, 4.59 MB) Download 5 J. Schmidheinystrasse - Werkleitungsplan Teil 1
J. Schmidheinystrasse - Werkleitungsplan Teil 2 (PDF, 3.86 MB) Download 6 J. Schmidheinystrasse - Werkleitungsplan Teil 2
J. Schmidheinystrasse - Technischer Bericht (PDF, 4.05 MB) Download 7 J. Schmidheinystrasse - Technischer Bericht