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Grundbuchgeschäfte

Die Dienstleistungen des Grundbuchamtes sind vielfältig:

 

Handänderungen

Wir bereiten die Verträge für sämtliche Handänderungen in der Gemeinde Balgach vor, sei es ein Kauf, ein Erbgang, eine Erbteilung, eine Schenkung oder ein Tausch. Die meisten Eigentumsübertragungen bedürfen der öffentlichen Beurkundung.

Für die Vertragsvorbereitung benötigen wir verschiedene Angaben zu den Vertragsbestimmungen. Bitte setzen Sie sich persönlich mit dem Grundbuchverwalter in Verbindung.

Bei Handänderungen werden zum einen Handänderungssteuern nach Art. 241 ff. Steuergesetz und zum anderen Grundbuchgebühren gemäss kantonalem Tarif fällig.

 

Grundpfandrechte/Hypotheken

Wenn Banken oder Versicherungen einen Grundstückkauf mitfinanzieren, dient ihnen die Liegenschaft als Sicherheit für ihre Darlehen. Die Geldinstitute erarbeiten den Pfandvertrag und stellen uns diesen direkt zu. Die Grundpfandrechte werden nach der öffentlichen Beurkundung des Vertrages im Grundbuch eingetragen.

Die Grundbuchgebühren richten sich nach dem kantonalen Tarif und sind abhängig von der Höhe der Grundpfandschuld.

 

Dienstbarkeiten

Mit dem Eintrag einer Dienstbarkeit erhalten privatrechtliche Abmachungen zwischen dem Grundeigentümer und einem Dritten, die direkte Auswirkungen auf das Eigentumsrecht haben, Wirkung gegenüber jedermann, d. h. sie gelten auch nach einem allfälligen Verkauf des belasteten Grundstücks. Inhalt von Dienstbarkeiten können beispielsweise sein:

•Fuss- und Fahrwegrechte
•Mitbenützungsrechte
•Durchleitungsrechte
•Wohnrechte
•usw.

Wir beraten Sie gerne und entwerfen Ihnen den gewünschten Vertrag. Die Gebühren richten sich wiederum nach dem kantonalen Tarif.

 

Vormerkungen

Die Vormerkung eines Vertrages bewirkt analog der Dienstbarkeit, dass eine privatrechtliche Abmachung Wirkung gegenüber jedermann entfaltet. Im Gegensatz zur Dienstbarkeit betreffen diese Abmachungen persönliche Rechte, die nicht das Eigentumsrecht an der Liegenschaft tangieren, beispielsweise:

•Kaufsrechte
•Vorkaufsrechte
•Rückkaufsrechte
•Mietverträge

Vormerkbar sind persönliche Rechte nur, wenn das Gesetz dies vorsieht. Die Gebühren sind in Position 20 des kantonalen Tarifes geregelt.

 

Wenn Sie Unterlagen, weitere Informationen oder eine Beratung wünschen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung (Tel: 058 228 80 69 - Mail: grundbuchamt@balgach.ch).

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