Planverfahren - Tempo 30 Zone im Gebiet Grünenstein
Der Gemeinderat Balgach hat gestützt auf Art. 39 ff. Strassengesetz (sGS 732.1; abgekürzt StrG) das Strassenbauprojekt erlassen:
- Tempo 30 Zone im Gebiet Grünenstein
Das Planverfahren nach Strassengesetz ersetzt das Baubewilligungsverfahren. Das Strassenbauprojekt samt den Projektunterlagen liegt während dreissig Tagen, das heisst vom Montag, 18. August 2025, bis Dienstag, 16. September 2025, im Eingangsbereich des Rathauses Balgach zur Einsichtnahme öffentlich auf. Die Unterlagen können ebenfalls unter www.balgach.ch und www.publikationen.sg.ch heruntergeladen werden.
Wer private Rechte abtreten muss, die aus dem Grundbuch ersichtlich sind, wird gemäss Art. 42 Abs. 1 StrG durch eingeschriebenen Brief über diese öffentliche Auflage in Kenntnis gesetzt.
Rechtsmittel
Innerhalb der Auflagefrist kann beim Gemeinderat Balgach, Turnhallestrasse 1, 9436 Balgach, Einsprache erhoben werden. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 45 StrG und Art. 45 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege, sGS 951.1). Die Einsprache hat eine Darstellung des Sachverhalts, eine Begründung sowie einen Antrag zu enthalten.
Zugehörige Objekte
Name | |||
---|---|---|---|
Tempo 30 Zone Grünenstein - Konzeptplan (PDF, 7.66 MB) | Download | 0 | Tempo 30 Zone Grünenstein - Konzeptplan |
Tempo 30 Zone Grünenstein - Technischer Bericht (PDF, 3.56 MB) | Download | 1 | Tempo 30 Zone Grünenstein - Technischer Bericht |